Ist aber wirklich so, dafür lege ich meine Hand ins Feuer. Die Bibliothek ist nicht von Qt abgeleitet, aber das Programm sehr wohl und die Bibliothek wird zur Laufzeit dessen fester Bestandteil. Die GPL legt es wirklich so aus.taki schrieb:Mir ist noch nicht so ganz klar, wie eine dynamisch dazugeladene Bibliothek, welche selbst nicht Qt dazulinkt, durch das Laden in ein Programm zum abgeleiteten Werk werden soll?!
Es geht nicht darum, dass die Bibliothek von Qt abgeleitet ist, sondern darum, dass das, was wirklich von Qt abgeleitet ist, nämlich das Programm, komplett unter die GPL gestellt werden muss. Ein Programm kann nicht unter der GPL stehen, wenn es eine Bibliothek linkt, die nicht unter der GPL steht.
Schau Dich mal auf den GStreamer-Mailinglisten um und Du wirst sehen, dass das wirklich ein Riesenproblem ist. Die GStreamer-Leute wollen aber proprietäre Plugins erlauben und haben sich deshalb, weil die nackte GPL es verbietet, eine Ausnahmeklausel ausgedacht. Ist wirklich so:taki schrieb:Wie sonst wären proprietäre Plugins für GPLte Programme möglich?
http://gstreamer.freedesktop.org/documentation/licensing.html
http://gstreamer.freedesktop.org/data/doc/gstreamer/head/faq/html/chapter-legal.html
Das Problem ist nur, dass die GStreamer-Leute nur für sich entscheiden können. Wenn aber jemand einen unter der GPL stehenden Player veröffentlicht, das GStreamer nutzt, müsste er es ebenfalls erst ausdrücklich erlauben, das kann man an diesem Beispiel hier gut nachvollziehen:
http://jorn.stikipad.com/muine/show/Relicensing
Doch, die sind genauso ein Problem. Wenn es Dich interessiert, such mal nach Vorträgen von einem Herrn Harald Welte. Der kennt sich da sehr gut aus und hält regelmäßig Vorträge zum Thema auf Tagungen.taki schrieb:Was ist mit den prorietären Bestandteilen von Gerätetreibern? Die gelten i.d.R. auch nicht als abgeleitetes Werk.