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ext4 USB Platte als user mounten (13.1)

Leider wird meine als ext4 formatierte USB Platte von udev/udisks nur als root eingebunden. Kann ich (wo?) eine Regel definieren, sodass ext4 Platten immer dem user gehören?
 
Linux-Dateisysteme haben ein Berechtigungssystem, da kannst Du beim Einhängen nicht etwas anderes definieren. Es gelten die von root bzw. vom jeweiligen Eigentümer der Verzeichnisse bzw. Dateien festgelegten Berechtigungen.

P. S. Üblicherweise schaffen es als root aufgerufene Dateimanager, diese Berechtigungen sogar für alle Verzeichnisse und Dateien zu ändern; chown, chgrp und chmod können das natürlich auch.
 
Ja, ist mir klar. Ich dachte nur, wenn man für FAT Dateisysteme user und group vorgeben kann, warum dann nicht für ext4? Und wo/wie? FAT (USB Stick und co) wird ja auch user Eigentum....
 
Häng die Platte ein, starte den Dateimanager als root, klick die Platte mit rechts an -> Eigenschaften -> Berechtigungen und vergib alle Rechte an alle.
Oder: sudo chmod 777 /Pad/zur/Platte/Platteselbst

Spielwurm
 
Spielwurm schrieb:
Häng die Platte ein, starte den Dateimanager als root, klick die Platte mit rechts an -> Eigenschaften -> Berechtigungen und vergib alle Rechte an alle.
Oder: sudo chmod 777 /Pad/zur/Platte/Platteselbst

Gute Empfehlung.
Dann kann auch gleich jeder Hornochse, Bauer vom Dienst, Hausfrau und der freundliche Hacker aus der Nachbarschaft auf die Daten zugreifen, Programme dort ablegen und ausführen. Am besten schaltet er gleich noch die Firewall auf Durchzug, damit auch der Rest der Welt ohne Umstände an die Daten kommt.

@lodi:
FAT ist kein Dateisystem, sondern eine Katastrophe. Vor allem kannst du keine M$ Dateisysteme mit den Dateisystemen aus der Linuxwelt vergleichen. Das wäre als wenn du Äpfel mit Birnen vergleichst, also zwei völlig verschiedene paar Schuhe.

Daher kannst du auch nicht einfach irgendwelche Optionen die bei FAT funktionieren einfach 1:1 übertragen.

Wenn du eine Platte mit ext4 formatierst, dann exsitiert anschließend nur der Ordner Lost+Found und nur root kann neue Verzeichnisse anlegen. Du kannst als User root dort neue Ordner erstellen und anschließend den Eigentümer auf einen anderen User ändern. Dieser User kann, sobald die Platte gemountet ist, in seinem Verzeichnis neue Unterverzeichnisse und Dateien anlegen.
 
spoensche schrieb:
In letzter Zeit orte ich ein deutlich überhöhtes Quantum an Unsachlichkeit.

Wenn jemand physischen Zugang zum (externen) Datenträger hat, kann er sich unabhängig von den vorhandenen Berechtigungen Zugriff auf die dort gespeicherten Daten verschaffen. Ausnahmen sind höchstens jene Windows-Benutzer, die noch nie davon gehört haben, daß es (auch andere) Dateisysteme gibt. Somit ist die von Spielwurm vorgeschlagene Lösung "jeder darf alles" keineswegs praxisfremd. Heikle Daten müssen ohnehin verschlüsselt werden.

spoensche schrieb:
nur root kann neue Verzeichnisse anlegen
Der Vollständigkeit halber sei noch angemerkt, daß root auch einen anderen Eigentümer des Hauptverzeichnisses (und somit der Partition) festlegen kann.
 
Z.B. meine externe Platte mit den Spielfilmen oder die Backup-Platte meiner Frau. Die Platten sind zwar für jeden beschreibbar, aber bei der letzteren Platte sind die Berechtigungen ja vererbt worden vom Ursprungsort. Ergo kann ich die Daten meiner Frau nicht löschen (default ist ja: andere user dürfen sehen, aber nicht ändern). Was ist also schlecht am chmod 777 ? Root kann eh immer darein ...

Spielwurm
 
Spielwurm schrieb:
aber bei der letzteren Platte sind die Berechtigungen ja vererbt worden vom Ursprungsort.

Bei welchem Linux-Dateisystem?

Spielwurm schrieb:
Was ist also schlecht am chmod 777 ? Root kann eh immer darein ..

Es geht bei den Berechtigungen nicht um den User root. Dass der immer Zugriff hat ist klar, aber eine Ausnahme gibt es, das Immutable Attribute bei ext Dateisystemen. Ist es gesetzt kann die Datei weder geändert noch gelöscht werden, auch nicht von root.

chmod 777 == World Read-, Write- and Executeable. Wenn du kein Problem damit hast, das quasi jeder dein Backup manipulieren oder löschen kann und man am Ende wohlmöglich ohne Backup da steht und es dir auch nichts ausmacht, das jeder in deinen privaten Daten, die ja auch nicht ausgedruckt ans schwarze Brett hängen würdest, nur zu.
 
Spielwurm schrieb:
Ergo kann ich die Daten meiner Frau nicht löschen
Die direkt in einem Verzeichnis mit der Berechtigung "777" gespeicherten Dateien kannst Du unabhängig von den für diese Dateien geltenden Berechtigungen löschen oder ändern. Das Löschen und Umbenennen (nicht aber eine inhaltliche Veränderung) "fremder" Dateien kannst Du mit dem "sticky bit" bei der Verzeichnis-Berechtigung verhindern. Bei einem Unterverzeichnis geht das Löschen nur, wenn es leer ist (außer Du hast es auch mit "777" berechtigt, oder Du hast die Schreibberechtigung für den gesamten Inhalt).

Spielwurm schrieb:
aber bei der letzteren Platte sind die Berechtigungen ja vererbt worden vom Ursprungsort.
spoensche schrieb:
Bei welchem Linux-Dateisystem?
Für neu angelegte Dateien sowie für neu angelegte oder kopierte Verzeichnisse gilt die umask-Definition ("ausführen" wird nur für Verzeichnisse angewendet). Für kopierte Dateien (auch jene, die sich in kopierten Verzeichnissen befinden) bleiben dagegen die Zugriffsdefinitionen für "lesen/schreiben/ausführen" unverändert (Spielwurm hat hier den Begriff "vererbt" verwendet). Benutzer und Gruppe werden in allen Fällen angepaßt.
 
josef-wien schrieb:
Für neu angelegte Dateien sowie für neu angelegte oder kopierte Verzeichnisse gilt die umask-Definition ("ausführen" wird nur für Verzeichnisse angewendet). Für kopierte Dateien (auch jene, die sich in kopierten Verzeichnissen befinden) bleiben dagegen die Zugriffsdefinitionen für "lesen/schreiben/ausführen" unverändert (Spielwurm hat hier den Begriff "vererbt" verwendet). Benutzer und Gruppe werden in allen Fällen angepaßt.

Was umask ist weiss ich. Ich war nur von "vererbt" irritiert, da nur ACL's vererbt werden.
 
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