Ist doch nicht wirklich mißzuverstehen, oder?Grundsatz
Es ist verboten, bei eBay beschreibbare Datenträger wie CDs, MCs, DVDs, Videobänder, Minidiscs, Disketten oder andere Arten von beschreibbaren Datenträgern anzubieten, wenn diese bereits bespielt oder bedruckt wurden.
Das Gleiche gilt für Fotokopien von urheberrechtlich geschütztem Material.
Beispiele (Liste nicht abschließend)
Musiksammlungen auf CD-R
Die kopierte Staffel einer Fernsehserie auf einem Datenträger
Eine Sammlung von Freeware- oder Shareware-Programmen auf einer CD-R
Die VHS-Kopie eines Spielfilms, den Sie im Fernsehen aufgezeichnet haben
Fotokopien von Kurs- oder Lehrgangsunterlagen